ZTP - Termine und Hinweise
Datum | Ort der ZTP |
Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass nur Anmeldungen zur ZTP mit den Formular »Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung« angenommen werden. Das Formular finden Sie direkt hier oben, unter den Terminen oder im Downloadbereich Ab sofort wird das Röntgenformular erst versendet, wenn die Gebühr von 35,00 Euro auf dem Konto des Zuchtbuchamtes eingegangen ist. Eine feste Reservierung für einen ZTP-Platz erfolgt erst nach Zahlung der ZTP-Gebühr von 75,00 Euro und dem Einreichen aller Erforderlichen Unterlagen (Herz, D-Lokus, DNA aus einer EDTA-Blutprobe, Röntgenuntersuchung) und Ausstellungsnachweisen (aus Jugend-, Zwischen- oder Offene Klasse) Anmeldeschluss 4 Wochen vor der ZTP oder wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. |
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09. 04.2023![]() |
ZTP der LG Süd Ort: 90562 Heroldsberg/Nürnberg Schäferhundeplatz Heroldsberg Sportplatzweg 10 • 90562 Heroldsberg/Nürnberg Beginn: vorrausichtlich 8:00 Uhr - genaue Zeit Angabe erfolgt 14 Tage vor der ZTP ZTP-Komitee: Barbara Pallasky - Spezialzuchtrichter • Dagmar Cansevin - Vertretung der Zuchtleitung • Angelika Meier - Züchter Änderungen vorbehalten *Anmeldeschluss 4 Wochen vor der ZTP oder wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. |
05.08.2023![]() |
ZTP der LG Süd Anlässlich der 45. Klubschau am 05. August 2023 weitere Information erfolgen zeitnah ZTP-Komitee: …- Spezialzuchtrichter • … - Zuchtleitung • … - Züchter Änderungen vorbehalten *Anmeldeschluss 4 Wochen vor der ZTP oder wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. |
Die Ergebnisse der vergangenen ZTPs finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich. |
Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung
- »Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung«
(PDF zum Download - Stand: Nov. 2021)
Sarah Wolf
Postfach 1612
26151 Bad Zwischenahn
Mobil: +49
(0) 151 - 26 35 97 67
E-Mail: →
ztp-anmeldung@ikfb.de
Seit dem 16.09.2017 sind die Röntgenauswertungsbögen
und die DNA-Formulare über ZTP-Meldestelle zu beziehen.
Gerne sendet
Frau Wolf ihnen alle für die ZTP erforderlichen Formulare
individualisiert mit den Angaben ihres Hundes zu.
Bitte teilen Sie
Ihr hierfür den vollständigen Namen und die ZFB Nr. des Hundes mit.
Die Zuchttauglichkeitsprüfung
Der IKFB und seine zertifizierten Züchterinnen und Züchter haben sich
verpflichtet, kontrolliert nach internationalen Regeln und Standards
(FCI) zu züchten. Dazu gehören klare Regelungen und Voraussetzungen für
Zuchttiere und die Verpaarungen hinsichtlich Aussehen und Erbanlagen mit
dem Ziel, die Gesundheit der Rasse und die Lebensqualität und
Lebenserwartung des einzelnen Tieres zu erhalten und zu verbessern.
Um sicherzustellen, dass nur gesunde und erbgesunde Bullys in der
Zucht eingesetzt werden, ist es für alle Elterntiere zwingend
vorgeschrieben, eine strenge Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) zu
bestehen.
Download aller wichtigen Unterlagen → Merkblätter und Formulare zur Zuchttauglichkeitsprüfung
Für die Teilnahme an der ZTP sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: (Stand: Auflagen zur ZTP, Januar 2022)
Patella
Hunde bei denen ein Patella Grad 0/1,
1/0 oder 1/1 festgestellt wird, kann nur mit einem Hund verpaart werden,
der keinen Patella Befund hat.
D-Locus
Seit dem 01.01.2018 muss
jeder im IKFB zur Zucht eingesetzte Hund einen D-Locus Test aus EDTA
Blut vorlegen. Eine Verpaarung von Trägern des Verdünnungsallels (d/D)
ist nur noch mit homozygot reinerbigen Hunden (D/D) zulässig.
Rute
Hunde mit zu kurzer Rute erhalten die
Auflage, dass sie nur mit einem Hund mit korrekter Rute verpaart werden
dürfen. Hunde mit eingebetteter Rute können für einen Wurf mit
anschließender Nachzuchtkontrolle 60% des gesamten Wurfes, zugelassen
werden und dürfen nur mit einem Hund mit korrekter, idealerweise den
Anus komplett verdeckender Rute, verpaart werden. Über die weitere
Zuchtverwendung entscheidet der Zuchtausschuss im Anschluss an die
Nachzuchtkontrolle. Sollten in dem Wurf nur tote Welpen geboren werden
und somit keine Nachzuchtkontrolle möglich sein, entscheidet der
Zuchtausschuss über die Zulassung für einen erneuten Wurf.
Kieferfehlstellungen
Hunde mit
Kieferfehlstellungen, die nicht zum Zuchtausschluss führen, dürfen nur
mit Hunden mit korrekter Kieferstellung verpaart werden.
Herz
Seit dem 01.06.2018 werden kardiologische
Untersuchungen nur noch durch Tierärzte, die dem Collegium Cardiologicum
angehören, anerkannt. Ein Hund ist als zuchtuntauglich anzusehen, wenn
im CC Auswertungsbogen unter: Aortenstenose und/oder Pulmonalstenose ein
anderer Befund als »frei« angegeben wurde. Sobald in der
Gesamtbeurteilung ein anderer Befund als 0 angegeben wird, ist der Hund
ebenso zuchtuntauglich.
Dynamische Herz-Kreislauf-Untersuchung
Alle
Rüden, die ab dem 01.01.2022 die Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen,
müssen mit Vollendung des 3. Lebensjahres zu einer dynamischen
Herz-Kreislauf-Untersuchung in einer Uniklinik vorgestellt werden und
diese erfolgreich absolviert haben. (Siehe Durchführungsbestimmungen!)
Rücken
Erhält ein Hund den Grad 5, darf er nur
mit einem Zuchtpartner mit Grad 1 oder 2 verpaart werden. (Siehe
Durchführungsbestimmungen!)
Bitte Hinweis für die Gebühren beachten!
Taubheit
Hündinnen, in deren Wurf taube Welpen
gefallen sind, oder Rüden, die taube Nachkommen gebracht haben, dürfen
im nächsten Wurf nur mit Partnern verpaart werden, die dunkelgestromt
und keine Scheckenträger sind und noch nie taube Nachkommen gebracht
haben. Wurfgeschwister von tauben Welpen dürfen ebenfalls nur mit
Partnern verpaart werden, die dunkelgestromt und keine Scheckenträger
sind und noch nie taube Nachkommen gebracht haben.
Gewicht
Rüde: 9 bis 14 kg, Hündin: 8 bis 13 kg.
Eine Toleranzabweichung von 500 g über dem Standard Gewicht ist
akzeptabel, wenn das Tier ein typischer Vertreter seiner Rasse ist.
Zuchtausschließende Fehler
• Alle Fehler, die
gemäß Standard zur »Disqualifikation« führen
• Wesensmängel (zu
scheu, zu aggressiv)
• Rutenlosigkeit
• Sichtbare Zunge bei
geschlossenem Fang
• Sichtbare Zähne bei geschlossenem Fang
•
Stark verkanteter Kiefer (Unter- oder Oberkiefer)
• Typverlust
(aufgrund der Formwertnote nicht bestanden)
• über der Rückenlinie
getragene Rute
• Patella Grad 2 oder größer
• Chronische
Schnarcher mit starken Luftproblemen, eingekniffenen Nasenlöchern
•
Fawnfarbene Hunde mit braunem Nasenpigment
• komplett schwarze Hunde
ohne Strom
• komplett weiße Hunde
• Hunde, die das im Standard
angegebene Gewicht unter- oder überschreiten
• Hunde die im Standard
angegebene Größe unter- oder überschreiten Widerristhöhe: Rüde: 27 cm
bis 35 cm, Hündin: 24 cm bis 32 cm. Eine Abweichung von mehr oder
weniger 1 cm über oder unter der im Standard angegebenen Größe ist
tolerierbar.
Stand: Januar 2022
Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung
Sarah Wolf
Postfach 1612
26151 Bad Zwischenahn
Mobil: +49
(0)151 - 54 87 42 26
E-Mail: →
ztp-anmeldung@ikfb.de